Zweitwohnungssteuer: Stadt macht Ernst - 06. Juli 2005

Die Stadt Augsburg fordert alle Bürger zur Abgabe einer Steuererklärung auf, die ab 1. Januar 2005 in Augsburg mit Nebenwohnung gemeldet sind. Wer seine Erklärung nicht bis spätestens 16. August einreichen kann, sollte rechtzeitig Fristverlängerung beim städtischen Kämmerei- und Steueramt beantragen.

Im August 2004 waren in Augsburg über 20.000 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Seit die Stadt die betroffenen Bürger darüber informierte, dass sie grundsätzlich der zum 1. Januar eingeführten Zweitwohnungssteuer unterliegen, ging die Zahl der mit Nebenwohnung gemeldeten Personen auf nunmehr etwa 10.000 zurück. Diese Bürger werden unter Hinweis auf ihre steuerlichen Pflichten zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Die Angaben in der Steuererklärung dienen der Prüfung, ob und in welcher Höhe die Steuer zu erheben ist. Ein Erläuterungsblatt erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärungsformulare.


Finanzreferent Dr. Gerhard Ecker rechnet damit, dass viele Bürger ihren Meldestatus erst jetzt überprüfen werden. Daher enthält das Schreiben der Stadt umfassende Hinweise, wie die melderechtlichen Änderungen vorzunehmen sind. Die Erklärungspflicht gilt ebenfalls für rückwirkende Ab- bzw. Ummeldung.