Schlechte Karten für Sprayer - 27. Mai 2005Schon bald sind Graffiti-Schmierereien etwa an Häusern, Wänden oder an Straßenbahnen, Bussen strafbar. Bislang war eine Bestrafung der Sprayer nur dann zu erreichen, wenn die Schmierereien zu einer Sachbeschädigung führten. Grundlage für das resolute Vorgehen gegen die Kids ist eine bevorstehende Änderung des Strafgesetzbuches.
Stadtdirektor Dr. Heinz Münzenrieder beklagt den Status quo: „Es musste erst der Putz von der Wand bröckeln, bevor eine strafrechtlich zu verfolgende Sachbeschädigung vorlag.” Dies war bislang geltende Rechtslage, obwohl die Beseitigung der Schmierereien - etwa an Verwaltungsgebäuden - oft sehr aufwändig und teuer sei. Insgesamt gibt die Stadt jährlich rund 30.000 Euro für Reinigungszwecke aus. Dr. Heinz Münzenrieder: „Auch für private Hauseigentümer - die bislang wegen der rechtlichen Unabwägbarkeit oft resignieren - ist es bei der Verfolgung ihrer Rechte eine wesentliche Erleichterung, wenn sie künftig im Grunde juristisch vor Gericht nur noch mit einem Foto zu dokumentieren haben, dass gegen ihren Willen Veränderungen vorgenommen wurden.” Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass allein die Strafandrohung - der vorliegende Gesetzentwurf sieht bis zu zwei Jahre Haft oder empfindliche Geldstrafen vor - ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird. Ach übrigens: Auch die „Anti-Graffiti-Arbeitsgruppe” der Polizeidirektion Augsburg freut sich, denn durch das neue Gesetz dürfte ihre Arbeit künftig deutlich erleichtert werden. |