Beförderung lässt auf sich warten - 04. Februar 2005

Das wird wohl so manchen Steuerzahler freuen: Städtische Beamte werden künftig etwas später befördert werden. Als Grund lässt sich aus dem Rathaus vernehmen, gilt die nach wie vor angespannte Kassenlage. Lehrer und einige Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes sind von dieser Reform ausgenommen.

Das Ziel dieser Maßnahmen soll die Konsolidierung des Haushalts sein. Personal- und Finanzreferent Dr. Gerhard Ecker erklärt, dass die gesetzlichen Mindestwartezeiten von zwei (mittlerer Dienst) und drei Jahren im gehobenen Dienst rückwirkend ab 1. Januar 2005 um jeweils ein Jahr verlängert werden. Dr. Ecker: „Dies erscheint im nunmehr fünften schwierigen Haushaltsjahr sachgerecht und wird die Motivation der Beschäftigten nicht beeinträchtigen.” Lehrer und Beamte, die sich im Verwendungsaufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst befinden, sind davon nicht betroffen. Diese müssten schon bisher wesentlich länger auf ihre Beförderung warten.